Die Kosten einer professionellen Kfz-Unfallrekonstruktion sind ein wesentlicher Faktor für Versicherungen, Gerichte und Privatpersonen. Um größtmögliche Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten, erfolgt die Abrechnung in unserem Hause gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Derzeit liegen die Kosten bei 155,-€ / Stunde netto.
Wie werden die Kosten berechnet?
Das JVEG legt die Vergütung für Sachverständige und andere Dienstleistungen in Gerichtsverfahren fest. Diese Regelung sorgt für eine klare und einheitliche Abrechnung, unabhängig davon, ob der Auftrag von einer Privatperson, einer Versicherung oder einem Gericht stammt.
Die Berechnung erfolgt auf Basis von:
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für eine Unfallrekonstruktion können von verschiedenen Parteien übernommen werden:
Unabhängig vom Auftraggeber erfolgt die Abrechnung fair und nachvollziehbar gemäß JVEG.
Wir legen großen Wert auf Transparenz. Vor Beginn der Analyse erhalten Sie von uns eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. Falls sich während der Bearbeitung Änderungen ergeben, informieren wir Sie frühzeitig.
Haben Sie Fragen zu den Kosten oder möchten Sie eine Unfallrekonstruktion beauftragen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
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